Damhouder, Joos de.
Praxis rerum criminalium, elegantissimis iconibus ad materiam accomodis illustrata.
prætoribus, proprætoribus, consulibus, proconsulibus, magistratibus, reliquisque id genus iustitiariis ac officiariis, apprimè utílis ac necessaria. Antwerpen, Jehan Beller, 1554
Bestellnummer
M455
Autor und Titel
Damhouder, Joos de. Praxis rerum criminalium, elegantissimis iconibus ad materiam accomodis illustrata. prætoribus, proprætoribus, consulibus, proconsulibus, magistratibus, reliquisque id genus iustitiariis ac officiariis, apprimè utílis ac necessaria.
Druckdaten
Antwerpen, Jehan Beller, 1554
Kollation / Illustration
10 Bl., 524 S., 2 Bl. Mit Holzschnitt-Druckermarke auf dem Titel, zahlreichen 5-zeiligen Holzschnitt-Initialen und 56 ganzseitigen Textholzschnitten.
Format
4°.
Einband
Pergament um 1880 im Stil der Zeit mit goldgeprägtem Rückentitel und spanischen Kanten (kaum angestaubt).
Beschreibung
des wichtigsten und einflussreichsten Werks zum Strafrecht und ein publizistischer Meilenstein der Rechtsgeschichte. Das Werk „übte einen maßgeblichen Einfluß auf die deutsche Praxis des 16. Jahrhunderts aus“ (Konrad II, 419). In demselben Jahr sollte noch die erste niederländische Ausgabe des Werks Damhouders in Löwen erscheinen, die in manchen Bibliographien ebenfalls als Erstausgabe geführt wird. Neueste Forschungen halten aber die Erstpublikation des vom Autor ab 1550 verfassten Werks in lateinischer Sprache für wahrscheinlicher, was auch die Illustrationen bestätigen. So sind im vorliegenden Exemplar der lateinischen Ausgabe die Bestrafungsszenen allesamt in phantasievolle Rahmenädikulen eingepasst, die bei den Löwener wie auch anderen Ausgaben dann von den Blöcken geschnitten wurden, um nur die reine Szene zu drucken. Einige der Ädikularahmen tragen oben in der Kartusche eine Jahreszahl wie „1551“ und „1552“, was auch dafür spricht, dass die Holzschnitte für die erste lateinische Ausgabe von Damhouders Werk entstanden waren. Joos de Damhouder (1507-1581; auch geführt unter Joost, Jost, Josse oder Jodocus Damhouder) war ein in Brügge gebürtiger flämischer Jurist und Rechtsgelehrte, der in Löwen und Orléans studierte und 1533 promoviert wurde. Es folgten Jahre der Praxis als Anwalt in Brügge und ab 1550 als Präsident des dortigen Kriminalgerichtshofes. In dieser Zeit verfasste er sein Hauptwerk. 1581 starb er in Antwerpen. Als „ausgezeichneter Criminalist über er auf die Praxis und Gesetzgebung in Belgien und Deutschland einen Einfluß, der nur durch Carpzov in den Schatten gestellt wurde. Er verdankt seinen Ruhm der ‚Practica rerum criminalium‘, einem Werk von unschätzbaren Werte für die Geschichte der Strafrechtspflege und der sozialen Zustände in den Niederlanden während des 16. Jahrhunderts“ (ADB IV, 717). Die „Praxis rerum criminalium“ baute Damhouder anhand der ihm persönlich untergekommenen Fälle auf: „Allgemeine Principien des Strafrechts sucht man in diesem Werke vergeblich. Desto ergiebiger ist die Behandlung des Processes und der einzelnen Verbrechen. Er fußt auf den italienischen Praktikern, deren Lehre er mit Auswahl, in klarer Sprache, mit Einmischung eigener Bemerkungen, und Mitteilungen aus eigener Erfahrung, vorträgt. Er vertritt den Inquisitionsprozess, wie er sich in den Niederlanden eingebürgert hatte; die Carolina ist nur an wenigen Stellen berücksichtigt“ (Stintzing-Landsberg I, 640ff.). So tragen die eindrucksvollen Holzschnitte zur Erläuterung der Fälle bei, zu ihrer Jurisdiktion und der verhängten Strafe. Sie gehören zu den frühesten ihres Genres und zeigen Straftaten wie Hochverrat, Inzest, Raub und Mord, ferner die Gerichtsverhandlungen, Peinliche Befragungen, Inquisition der Delinquenten wie Ehebrecher, Falschspieler , Gotteslästerer, Selbstmörder, Strandräuber, Wegelagerer. Auch die Strafen sind auf höchst drastische Weise veranschaulicht, darunter Galeerenhaft, öffentliche Geißelung, Hinrichtung auf dem Scheiterhaufen, aber auch Gefängnisbeichte und Seelsorge der Sünder durch Mönche im Kerker. Bemerkenswert hübsch sind neben den die Holzschnitte einfassenden Rahmenbordüren in Ädikulaform auch die Hintergründe, vor denen die Szenen stattfinden. So wird die Bestrafung von ungezogenen Kindern und Schüler in einer typischen spätmittelalterlichen Stadt in Flandern gezeigt. In den hübschen Bürgerhäusern mit Spitz- und Treppengiebeln kann man einen Lehrer beim Tadeln seiner Schüler zusehen, der Bestrafung eines Lümmels auf offener Straße etc.: „Iniuriam filioru in parentes, magistratus ipse subinde corrigit“. Reizend ist auch die Szene der drei Spieler, die um einen runden Tisch mit Würfeln und großen Goldmünzen in einer billigen Spelunke sitzen: der Boden besteht aus Holzdielen, die Fenstern sind zerschlagen und von den Wänden bröckelt der Putz, während ein Landsknecht auf dem Boden die Suppe auf einem Korbofen zubereitet, aus dem die Flammen schlagen, die ein Knabe mit einem Blasebalk schürt.
Bibliographische Angaben
STC 59. IA 149.368. Dekkers, Bibl. Belgica jurid., 44, 2. Nicht bei Adams.
Zustand
Titel mit kaum sichtbaren blassen Einträgen, teils winzige Rasuren, vereinzelt Unterstreichungen und zeitgenössische (etwas beschnittene) Marginalien in Sepiatinte, hier und da hübsche Nota-bene-Händchen, nur ganz vereinzelt minimal fleckig oder gebräunt, .
Gewicht:
3,0 kg
Sammelgebiet
Holzschnittillustrationen
Rechtsgeschichte
Literatur
Jura
Preis
4.600,00 € *